Allgemeine Konditionen Schulungen, Consulting und andere Services
Exact Soft-2000 GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Konditionen Schulungen, Consultings und andere
Services der Exact Soft-2000 GmbH (nachfolgend „Exact“) gelten für alle
Dienstleistungen, die die Exact gegenüber Unternehmern (nachfolgend
„Kunde“) erbringt.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die Aufträgen,
Bestellungen, o.ä. beigefügt sind, werden, selbst wenn diesen nicht
widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.
2. Vertragsgegenstand
Der Kunde kann Exact mit Dienstleistungen der folgenden Art beauftragen:
• Prozess- und Organisationsberatung
• Beratungsdienstleistung
• Unterstützung bei der technischen Installation und Implementation
• Fernwartung
• Trainings- und Schulungen
• sonstige Dienstleistungen auf Anfrage
3. Leistungsumfang
3.1 Die Leistungen von Exact erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des
Kunden in einem Vorhaben, das der Kunde in alleiniger Verantwortung
durchführt. Exact übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der
Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.
3.2 Exact wird die Leistungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen
und dem Stand der Technik erbringen.
3.3 Soweit Exact Leistungen in den Räumen des Kunden erbringt, ist allein
Exact gegenüber ihren eigenen Mitarbeitern weisungsberechtigt.
4. Auftragserteilung/Anmeldung, Buchungsbestätigung
4.1 Prozess- und Organisationsberatung, Beratungsdienstleistung,
Unterstützung bei der technischen Installation und Implementation
(nachfolgend „Consulting“)
4.1.1 Der Kunde kann bei Auftragserteilung einen Wunschtermin angeben, soweit
dies auf dem Auftragsformular von Exact vorgesehen ist. Exact wird
versuchen, diesen Terminwunsch zu berücksichtigen. Sollte die
Realisierung des Terminwunsches seitens Exact nicht möglich sein, kann
der Kunde hieraus keine Ansprüche herleiten, insbesondere nicht vom
Vertrag zurücktreten.
oder das Angebot von Exact enthält bereits einen Terminvorschlag, den der
Kunde mit Auftragserteilung bestätigt.
oder der Kunde erhält von Exact ein Angebot mit dem Hinweis, dass ein Termin
noch zu vereinbaren ist. In diesem Fall setzt sich der Kunde telefonisch mit
Exact zur Vereinbarung eines Termins in Verbindung. Der Kunde erhält
dann ein neues Angebot mit dem vereinbarten Termin
oder der Kunde und der Consultant entscheiden, dass ein (weiterer) Termin(e)
benötigt wird. Der Kunde erhält ein entsprechendes Angebot.
4.1.2 Nach Eingang des unterschriebenen Anmeldeformulars geht dem Kunden
grundsätzlich eine Buchungsbestätigung zu. Sollte dies in Einzelfällen nicht
geschehen, hat dies keine Auswirkung auf den erteilten Auftrag, der Kunde
kann jedoch eine Buchungsbestätigung anfordern.
4.2 Training und Schulung
4.2.1 Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Sie
erhalten nach Eingang des unterschriebenen Anmeldeformulars umgehend
eine Buchungsbestätigung und die Rechnung. Es besteht nur Anspruch auf
Teilnahme, wenn die Schulungsrechnung vollständig bezahlt ist.
4.2.2 Es werden nur schriftliche Auftragserteilungen/Anmeldungen berücksichtigt.
4.2.3 Es besteht nur Anspruch auf die Dienstleistung, wenn die jeweilige
Rechnung von Exact vor Erbringung der Dienstleistung vollständig bezahlt
ist.
5. Vergütung, Fälligkeit, Umbuchungen, Stornierungen
5.1 Soweit nichts anderes vereinbart, wird die Vergütung zu den bei Vertragsschluss
allgemein gültigen Preisen von Exact berechnet. Vergütungen und
Gebühren (Storno, Umbuchung) sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich
nationaler und internationaler gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.
5.2 Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich sofort nach Auftragserteilung.
Bei Schulungen erfolgt die Rechnungsstellung sofort nach Auftragserteilung,
bei Consulting-Dienstleistungen nach Leistungserbringung.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig und innerhalb von
14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
5.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
5.4 Exact behält sich einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur
vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Zuvor sind die
Rechte stets nur vorläufig und durch Exact frei widerruflich eingeräumt.
5.5 Prozess- und Organisationsberatung, Beratungsdienstleistung,
Unterstützung bei der technischen Installation und Implementation
5.5.1 Eine Vergütung erfolgt nach Aufwand.
5.5.2 Ein Consulting-Tag entspricht 8 Stunden Consulting inkl. je 1 Std. An- und
Abfahrt. Jede weitere angefangene Stunde wird nach Listenpreis berechnet.
5.5.3 Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich per Post oder Fax an Exact zu
senden. Für Stornierungen werden 20 % des Tagessatzes berechnet.
Stornierungen, die erst fünf Tage vor dem vereinbarten Consultingtermin
oder später eingehen, werden mit der vollen Gebühr berechnet. Exact kann
dem Kunden bereits entstandene Reisekosten (z.B. Flug, Bahn) in
Rechnung stellen. Muss aus Gründen, die Exact nicht vorhersehen kann,
z.B. Krankheit des Consultants, ein Termin abgesagt werden, wird Exact
dem Kunden nach Rücksprache kurzfristig einen Ausweichtermin anbieten.
5.6 Training und Schulung (nachfolgend „Schulung“)
5.6.1 In den Schulungsgebühren enthalten sind die Schulungsunterlagen, alle
Pausengetränke und bei ganztägigen Veranstaltungen das Mittagessen.
5.6.2 Schulungen beginnen grundsätzlich um 10.00 Uhr und enden um 17.00
Uhr.
5.6.3 Die Mindestteilnehmerzahl ist bei Schulungen in einem Com Center 3
Teilnehmer, bei in einem Hotelraum durchgeführten Schulungen beträgt die
Mindestteilnehmerzahl 10 Personen. Exact behält sich vor, bei
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Schulung auf einen anderen
Termin zu verlegen bzw. abzusagen.
5.6.4 Übernachtungskosten sind nicht in den Schulungsgebühren enthalten.
5.6.5 Umbuchungen sind bis 14 Tage vor Schulungsbeginn möglich. Für das
Umbuchen einer Schulungsanmeldung wird pro Teilnehmer eine Gebühr
von € 25,00 berechnet.
5.6.6 Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich per Post oder Fax an Exact zu
senden Geht die Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn
bei Exact ein, werden 50 % der Schulungsgebühr berechnet. Geht
die Stornierung drei Tage vor Schulungsbeginn und später ein, wird die
volle Schulungsgebühr berechnet. Diese Regelung gilt auch, wenn die
Schulung zu einem späteren Zeitpunkt neu angemeldet wird. Muss aus
organisatorischen oder krankheitsbedingten Gründen ein Schulungstermin
seitens Exact abgesagt werden, ist Exact berechtigt, diese Schulung zu
einem anderen Termin nachzuholen. Für ausgefallene Schulungen, die
nicht nachgeholt werden können, werden die Schulungsgebühren
zurückerstattet, weitergehende Ansprüche bestehen bei einer
ausgefallenen Schulung nicht.
6. Vertragslaufzeit, Kündigung
6.1 Ist im Vertrag eine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen, läuft der
Vertrag, soweit nicht anderweitig vereinbart, ab dem vereinbarten Vertragsbeginn
und endet nach Ablauf von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich
jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf
schriftlich gekündigt wird.
6.2 Soweit keine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen ist, erfolgt eine
Beauftragung je nach Beauftragung tage- oder projektweise.
6.3 Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist und des
Schriftformerfordernisses reicht die Absendung mit Telefax, E-Mail oder
sonstiger elektronischer Medien nicht aus.
7. Leistungen des Kunden
7.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Beistellungs- und
Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenlos
für Exact erbracht werden.
7.2 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern von Exact bei deren Arbeiten im
Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung
zählt u.a., dass der Kunde
• sicherstellt, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort
unterstützend zur Verfügung steht,
• dafür sorgt, dass den von Exact eingesetzten Mitarbeitern zu der
vereinbarten Zeit freier Zugang zu dem jeweiligen Rechner und der
Software gewährt wird,
• den Exact Mitarbeitern rechtzeitig die für ihre Tätigkeiten notwendigen
Informationen zur Verfügung stellt.
7.3 Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und
technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde
Exact alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden
und stellt Exact von allen Ansprüchen Dritter frei.
7.4 Erbringt der Kunde eine erforderliche Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder
nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen
(z.B. Verzögerungen, Mehraufwendungen) vom Kunden zu tragen.
8. Fernwartung
8.1 Zur Durchführung einer kostenpflichtigen Fernwartung (Behandlung von
Einrichtungsfehlern, Ferndiagnose o.ä.) hält der Kunde die hierfür nötigen
Ferndiagnoseeinrichtungen bereit. Die Ferndiagnoseeinrichtungen werden
im Bedarfsfall vom Kunden in Betrieb gesetzt.
8.2 Die Fernwartung erfolgt entweder über das Internet via SSH Protokoll oder
über direkte Modem/ISDN-Verbindungen. Sowohl der Kunde als auch Exact
bauen jeweils eine Verbindung zum Netviewer auf.
8.3 Der Kunde trägt die Kosten seiner Internetverbindung.
8.4 Exact führt die Fernwartung für Zwecke des Kunden durch. Für die
Beurteilung der Zulässigkeit der Fernwartung sowie für die Wahrung der
Rechte der Betroffenen bleibt der Kunde verantwortlich.
8.5 Der Kunde hat das Recht, Weisungen über Art, Umfang und Ablauf der
Fernwartung zu erteilen. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich
zu bestätigen.
9. Beteiligung Dritter
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von Exact tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Exact hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn Exact aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
10. Werkleistung
Sollte im Einzelfall eine Dienstleistung rechtlich als Werkleistung zu qualifizieren
sein, gilt das Folgende:
Exact kann Teilleistungen zur Abnahme bereitstellen.
Der Kunde wird jede (Teil-) Abnahme der von Exact erbrachten Leistungen
unverzüglich durchführen
11. Haftung
11.1 Exact haftet unbegrenzt für einen Schaden, der auf eine vorsätzliche oder
grob fahrlässige Pflichtverletzung zurückzuführen ist.
11.2 Ferner haftet Exact unbegrenzt unabhängig vom Grad des Verschuldens für
Schäden aus der Verletzung des Körpers und der Gesundheit.
11.3 Exact haftet darüber hinaus auch unbegrenzt, wenn eine Pflicht deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht, verletzt wird, deren Verletzung die Erreichung des
Vertragszwecks gefährdet und auf deren Erfüllung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut.
11.4 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, abgesehen von den Fällen
des 11.2, auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden
beschränkt. Dies gilt auch für entgangen Gewinn und ausgebliebene
Einsparungen.
11.5 Bei Vereinbarung einer Einmal-Vergütung ist die Haftung, abgesehen von
den Fällen des 11.1, 11.2 und 11.3, auf 10 % des Netto-Auftragsvolumens
pro Schadensereignis und für alle Schäden innerhalb eines Vertragsjahres
auf 25% des Netto-Auftragsvolumens begrenzt.
11.6 Bei Datenverlust haftet Exact nur für denjenigen Aufwand, der für die
Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch
den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt diese Haftung
nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden
Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
11.7 Haftungsbegrenzungen in diesen Bedingungen finden keine Anwendung
auf Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.8 Die in diesen Bedingungen genannten Haftungsbegrenzungen gelten auch
für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und
Unterauftragnehmer von Exact.
11.9 Sämtliche vertraglichen Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf
eines Jahres nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
12. Nutzungs- und Urheberrechte, Datenschutz
12.1 Sollten die von Exact erbrachten Leistungen, rechtlich, insbesondere
urheberrechtlich geschützt sein, erhält der Kunde an diesen Leistungen
ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes und nicht unterlizenzierbares
Nutzungsrecht für eigene, interne Zwecke. Sämtliche
sonstigen Rechte verbleiben bei Exact.
12.2 Der Kunde verpflichtet sich, zur Beachtung des Urheberrechts an allen von
Exact zur Verfügung gestellten und ausgehändigten Schulungsunterlagen.
12.3 Die Schulungsunterlagen dienen als Hilfsmittel und Unterstützung für die
Schulung. Eine Reproduktion und/oder Weiterverwendung der Inhalte über
den persönlichen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet.
12.4 Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn ein
Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder anordnet oder
soweit der Betroffene eingewilligt bzw. in Form eines Vertrages zugestimmt
hat. Der Kunde stellt bei einer Verarbeitung der von ihm bereit gestellten
Daten sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen vorliegen. Gegenüber
staatlichen Stellen werden die Daten nur offengelegt, wenn dies gesetzlich
vorgeschrieben ist.
13. Übertragung von Rechten und Pflichten
Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere Abtretungen und Verpfändungen, auf Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Exact erfolgen.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
14.1 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht, mit Ausnahme des
UN-Kaufrechts.
14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag ist Salzburg.
15. Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel
15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies
gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
15.2 Sollten Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden oder
lückenhaft sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen
tritt eine angemessene Regelung, die dem am nächsten kommt, was die
Parteien vereinbart hätten, hätten sie die unwirksame oder lückenhafte
Bestimmung vorhergesehen.
Exact Soft-2000 GmbH
Paris-Lodron-Straße 19, 5020 Salzburg
Sitz der Gesellschaft: Salzburg
Firmenbuchnummer: FN 49853 p
Geschäftsführer: Roland Rott, Cornelis Vermonden
