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Allgemeine Konditionen Schulungen, Consulting und andere Services
Exact Soft-2000 GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Konditionen Schulungen, Consultings und andere Services der Exact Soft-2000 GmbH (nachfolgend „Exact“) gelten für alle Dienstleistungen, die die Exact gegenüber Unternehmern (nachfolgend „Kunde“) erbringt.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die Aufträgen, Bestellungen, o.ä. beigefügt sind, werden, selbst wenn diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.

2. Vertragsgegenstand

Der Kunde kann Exact mit Dienstleistungen der folgenden Art beauftragen:

• Prozess- und Organisationsberatung

• Beratungsdienstleistung

• Unterstützung bei der technischen Installation und Implementation

• Fernwartung

• Trainings- und Schulungen

• sonstige Dienstleistungen auf Anfrage

3. Leistungsumfang

3.1 Die Leistungen von Exact erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Kunden in einem Vorhaben, das der Kunde in alleiniger Verantwortung durchführt. Exact übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.

3.2 Exact wird die Leistungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen und dem Stand der Technik erbringen.

3.3 Soweit Exact Leistungen in den Räumen des Kunden erbringt, ist allein Exact gegenüber ihren eigenen Mitarbeitern weisungsberechtigt.

4. Auftragserteilung/Anmeldung, Buchungsbestätigung

4.1 Prozess- und Organisationsberatung, Beratungsdienstleistung, Unterstützung bei der technischen Installation und Implementation (nachfolgend „Consulting“)

4.1.1 Der Kunde kann bei Auftragserteilung einen Wunschtermin angeben, soweit dies auf dem Auftragsformular von Exact vorgesehen ist. Exact wird versuchen, diesen Terminwunsch zu berücksichtigen. Sollte die Realisierung des Terminwunsches seitens Exact nicht möglich sein, kann der Kunde hieraus keine Ansprüche herleiten, insbesondere nicht vom Vertrag zurücktreten.

oder das Angebot von Exact enthält bereits einen Terminvorschlag, den der Kunde mit Auftragserteilung bestätigt.

oder der Kunde erhält von Exact ein Angebot mit dem Hinweis, dass ein Termin noch zu vereinbaren ist. In diesem Fall setzt sich der Kunde telefonisch mit Exact zur Vereinbarung eines Termins in Verbindung. Der Kunde erhält dann ein neues Angebot mit dem vereinbarten Termin

oder der Kunde und der Consultant entscheiden, dass ein (weiterer) Termin(e) benötigt wird. Der Kunde erhält ein entsprechendes Angebot.

4.1.2 Nach Eingang des unterschriebenen Anmeldeformulars geht dem Kunden grundsätzlich eine Buchungsbestätigung zu. Sollte dies in Einzelfällen nicht geschehen, hat dies keine Auswirkung auf den erteilten Auftrag, der Kunde kann jedoch eine Buchungsbestätigung anfordern.

4.2 Training und Schulung

4.2.1 Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Sie erhalten nach Eingang des unterschriebenen Anmeldeformulars umgehend eine Buchungsbestätigung und die Rechnung. Es besteht nur Anspruch auf Teilnahme, wenn die Schulungsrechnung vollständig bezahlt ist.

4.2.2 Es werden nur schriftliche Auftragserteilungen/Anmeldungen berücksichtigt.

4.2.3 Es besteht nur Anspruch auf die Dienstleistung, wenn die jeweilige Rechnung von Exact vor Erbringung der Dienstleistung vollständig bezahlt ist.

5. Vergütung, Fälligkeit, Umbuchungen, Stornierungen

5.1 Soweit nichts anderes vereinbart, wird die Vergütung zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen von Exact berechnet. Vergütungen und Gebühren (Storno, Umbuchung) sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich nationaler und internationaler gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.

5.2 Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich sofort nach Auftragserteilung. Bei Schulungen erfolgt die Rechnungsstellung sofort nach Auftragserteilung, bei Consulting-Dienstleistungen nach Leistungserbringung. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

5.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

5.4 Exact behält sich einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Zuvor sind die Rechte stets nur vorläufig und durch Exact frei widerruflich eingeräumt.

5.5 Prozess- und Organisationsberatung, Beratungsdienstleistung, Unterstützung bei der technischen Installation und Implementation

5.5.1 Eine Vergütung erfolgt nach Aufwand.

5.5.2 Ein Consulting-Tag entspricht 8 Stunden Consulting inkl. je 1 Std. An- und Abfahrt. Jede weitere angefangene Stunde wird nach Listenpreis berechnet.

5.5.3 Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich per Post oder Fax an Exact zu senden. Für Stornierungen werden 20 % des Tagessatzes berechnet. Stornierungen, die erst fünf Tage vor dem vereinbarten Consultingtermin oder später eingehen, werden mit der vollen Gebühr berechnet. Exact kann dem Kunden bereits entstandene Reisekosten (z.B. Flug, Bahn) in Rechnung stellen. Muss aus Gründen, die Exact nicht vorhersehen kann, z.B. Krankheit des Consultants, ein Termin abgesagt werden, wird Exact dem Kunden nach Rücksprache kurzfristig einen Ausweichtermin anbieten.

5.6 Training und Schulung (nachfolgend „Schulung“)

5.6.1 In den Schulungsgebühren enthalten sind die Schulungsunterlagen, alle Pausengetränke und bei ganztägigen Veranstaltungen das Mittagessen.

5.6.2 Schulungen beginnen grundsätzlich um 10.00 Uhr und enden um 17.00 Uhr.

5.6.3 Die Mindestteilnehmerzahl ist bei Schulungen in einem Com Center 3 Teilnehmer, bei in einem Hotelraum durchgeführten Schulungen beträgt die Mindestteilnehmerzahl 10 Personen. Exact behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Schulung auf einen anderen Termin zu verlegen bzw. abzusagen.

5.6.4 Übernachtungskosten sind nicht in den Schulungsgebühren enthalten.

5.6.5 Umbuchungen sind bis 14 Tage vor Schulungsbeginn möglich. Für das Umbuchen einer Schulungsanmeldung wird pro Teilnehmer eine Gebühr von € 25,00 berechnet.

5.6.6 Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich per Post oder Fax an Exact zu senden Geht die Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn bei Exact ein, werden 50 % der Schulungsgebühr berechnet. Geht die Stornierung drei Tage vor Schulungsbeginn und später ein, wird die volle Schulungsgebühr berechnet. Diese Regelung gilt auch, wenn die Schulung zu einem späteren Zeitpunkt neu angemeldet wird. Muss aus organisatorischen oder krankheitsbedingten Gründen ein Schulungstermin seitens Exact abgesagt werden, ist Exact berechtigt, diese Schulung zu einem anderen Termin nachzuholen. Für ausgefallene Schulungen, die nicht nachgeholt werden können, werden die Schulungsgebühren zurückerstattet, weitergehende Ansprüche bestehen bei einer ausgefallenen Schulung nicht.

6. Vertragslaufzeit, Kündigung

6.1 Ist im Vertrag eine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen, läuft der Vertrag, soweit nicht anderweitig vereinbart, ab dem vereinbarten Vertragsbeginn und endet nach Ablauf von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

6.2 Soweit keine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen ist, erfolgt eine Beauftragung je nach Beauftragung tage- oder projektweise.

6.3 Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist und des Schriftformerfordernisses reicht die Absendung mit Telefax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Medien nicht aus.

7. Leistungen des Kunden

7.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenlos für Exact erbracht werden.

7.2 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern von Exact bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u.a., dass der Kunde

• sicherstellt, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung steht,

• dafür sorgt, dass den von Exact eingesetzten Mitarbeitern zu der vereinbarten Zeit freier Zugang zu dem jeweiligen Rechner und der Software gewährt wird,

• den Exact Mitarbeitern rechtzeitig die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen zur Verfügung stellt.

7.3 Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde Exact alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt Exact von allen Ansprüchen Dritter frei.

7.4 Erbringt der Kunde eine erforderliche Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwendungen) vom Kunden zu tragen.

8. Fernwartung

8.1 Zur Durchführung einer kostenpflichtigen Fernwartung (Behandlung von Einrichtungsfehlern, Ferndiagnose o.ä.) hält der Kunde die hierfür nötigen Ferndiagnoseeinrichtungen bereit. Die Ferndiagnoseeinrichtungen werden im Bedarfsfall vom Kunden in Betrieb gesetzt.

8.2 Die Fernwartung erfolgt entweder über das Internet via SSH Protokoll oder über direkte Modem/ISDN-Verbindungen. Sowohl der Kunde als auch Exact bauen jeweils eine Verbindung zum Netviewer auf.

8.3 Der Kunde trägt die Kosten seiner Internetverbindung.

8.4 Exact führt die Fernwartung für Zwecke des Kunden durch. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Fernwartung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen bleibt der Kunde verantwortlich.

8.5 Der Kunde hat das Recht, Weisungen über Art, Umfang und Ablauf der Fernwartung zu erteilen. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

9. Beteiligung Dritter

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von Exact tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Exact hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn Exact aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten ihren Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

10. Werkleistung

Sollte im Einzelfall eine Dienstleistung rechtlich als Werkleistung zu qualifizieren sein, gilt das Folgende:

Exact kann Teilleistungen zur Abnahme bereitstellen.

Der Kunde wird jede (Teil-) Abnahme der von Exact erbrachten Leistungen unverzüglich durchführen

11. Haftung

11.1 Exact haftet unbegrenzt für einen Schaden, der auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung zurückzuführen ist.

11.2 Ferner haftet Exact unbegrenzt unabhängig vom Grad des Verschuldens für Schäden aus der Verletzung des Körpers und der Gesundheit.

11.3 Exact haftet darüber hinaus auch unbegrenzt, wenn eine Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, verletzt wird, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut.

11.4 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, abgesehen von den Fällen des 11.2, auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.

11.5 Bei Vereinbarung einer Einmal-Vergütung ist die Haftung, abgesehen von den Fällen des 11.1, 11.2 und 11.3, auf 10 % des Netto-Auftragsvolumens pro Schadensereignis und für alle Schäden innerhalb eines Vertragsjahres auf 25% des Netto-Auftragsvolumens begrenzt.

11.6 Bei Datenverlust haftet Exact nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

11.7 Haftungsbegrenzungen in diesen Bedingungen finden keine Anwendung auf Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.8 Die in diesen Bedingungen genannten Haftungsbegrenzungen gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer von Exact.

11.9 Sämtliche vertraglichen Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.

12. Nutzungs- und Urheberrechte, Datenschutz

12.1 Sollten die von Exact erbrachten Leistungen, rechtlich, insbesondere urheberrechtlich geschützt sein, erhält der Kunde an diesen Leistungen ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene, interne Zwecke. Sämtliche sonstigen Rechte verbleiben bei Exact.

12.2 Der Kunde verpflichtet sich, zur Beachtung des Urheberrechts an allen von Exact zur Verfügung gestellten und ausgehändigten Schulungsunterlagen.

12.3 Die Schulungsunterlagen dienen als Hilfsmittel und Unterstützung für die Schulung. Eine Reproduktion und/oder Weiterverwendung der Inhalte über den persönlichen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet.

12.4 Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn ein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder anordnet oder soweit der Betroffene eingewilligt bzw. in Form eines Vertrages zugestimmt hat. Der Kunde stellt bei einer Verarbeitung der von ihm bereit gestellten Daten sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen vorliegen. Gegenüber staatlichen Stellen werden die Daten nur offengelegt, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

13. Übertragung von Rechten und Pflichten

Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, insbesondere Abtretungen und Verpfändungen, auf Dritte darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Exact erfolgen.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Salzburg.

15. Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel

15.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

15.2 Sollten Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden oder lückenhaft sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen tritt eine angemessene Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, hätten sie die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung vorhergesehen.

Exact Soft-2000 GmbH
Paris-Lodron-Straße 19, 5020 Salzburg
Sitz der Gesellschaft: Salzburg
Firmenbuchnummer: FN 49853 p
Geschäftsführer: Roland Rott, Cornelis Vermonden

Kontakttelefon
Mo - Do 9:00 - 17:00 Uhr
Fr 9:00 - 15:00 Uhr
Telefon: +49 (0)89 360 42 360
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